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BGH, 22.12.1953 - 1 StR 461/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51
Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten …
Auszug aus BGH, 22.12.1953 - 1 StR 461/53
In solchen Grenzfällen muss das Urteil zweifelsfrei erkennen lassen, dass der Tatrichter zwischen Handlungen von gewisser äusserer Erheblichkeit und kurzen oder unbedeutenden Berührungen und handgreiflichen Zudringlichkeiten, mögen diese auch auf Sinnenlust beruhen oder darauf abzielen, unterschieden hat (BGHSt 2, 163, 166 f;… BGH Urt. vom 13. Mai 1953 - 4 StR 56/53). - BGH, 13.05.1953 - 4 StR 56/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.12.1953 - 1 StR 461/53
In solchen Grenzfällen muss das Urteil zweifelsfrei erkennen lassen, dass der Tatrichter zwischen Handlungen von gewisser äusserer Erheblichkeit und kurzen oder unbedeutenden Berührungen und handgreiflichen Zudringlichkeiten, mögen diese auch auf Sinnenlust beruhen oder darauf abzielen, unterschieden hat (BGHSt 2, 163, 166 f; BGH Urt. vom 13. Mai 1953 - 4 StR 56/53). - BGH, 27.11.1952 - 4 StR 440/52
Auszug aus BGH, 22.12.1953 - 1 StR 461/53
Hat er sich gar keine Gedanken gemacht, was bei seiner vom Landgericht festgestellten Angetrunkenheit durchaus denkbar ist, so kann bedingter Vorsatz nicht angenommen werden (RG HHR 1934 Nr. 611; 1942 Nr. 742; BGH NJW 1953 S 152 Nr. 21). - RG, 20.03.1933 - II 193/33
Zur Abgrenzung des Begriffs der unzüchtigen Handlung in den §§ 174, 176 StGB.
Auszug aus BGH, 22.12.1953 - 1 StR 461/53
Die Schwere der Strafdrohung des § 176 StGB nötigt aber in einem derartigen Zweifelsfall zur sorgfältigen Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung, nach der das Gesetz nicht jede unbedeutende, auf Sinnenlust berechnete oder darauf hinzielende Berührung oder handgreifliche Zudringlichkeit als Verbrechen bestraft wissen will (RGSt 67, 170, 173).
- BGH, 14.06.1955 - 1 StR 123/55
Rechtsmittel
Die Rechtsprechung macht zwar einen Unterschied zwischen unzüchtigen Handlungen und handgreiflichen Zudringlichkeiten, die nur den Unrechtsgehalt einer Beleidigung aufweisen, mögen sie auch das Schamgefühl verletzen und von Sinnenlust getragen sein (vgl RGSt 67, 170, 173; BGHSt 2, 163, 166 f [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51]; BGH 4 StR 56/53 vom 13. Mai 1953 = LM Nr. 8 zu § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB, 1 StR 461/53 vom 22. Dezember 1953).